Datenschutz mit System
komplett ausgelagert

Effiziente und DSGVO-konforme Lösungen – extern betreut, passgenau, kompromisslos
Umfassende Cybersicherheit durch unsere Sicherheitszertifizierungen
Mehr Informationen
Externer Datenschutzbeauftragter nach EU-DSGVO & Datenschutzberater gemäß Schweizer nDSG
Sobald in Ihrem Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verlangt § 38 BDSG die Benennung eines Datenschutzbeauftragten – und auch unterhalb dieser Schwelle müssen Sie die DSGVO nachweisbar umsetzen. Statt dafür intern Kapazität und Spezialwissen aufzubauen, übernehmen wir diese Rolle für Sie: als externer Datenschutzbeauftragter nach EU-DSGVO und als Datenschutzberater nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG). Dass wir Datenschutz und Informationssicherheit nicht nur beraten, sondern täglich selbst leben, belegt unsere Zertifizierung nach ISO/IEC 27001:2022, geprüft durch die DQS. Und ob sich ein externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen rechnet, beleuchten wir offen in unserem Beitrag Externer Datenschutz: strategischer Vorteil oder Kostenfalle?
Person arbeitet an Laptop

Effektiver Datenschutz, der wirkt

Unsere Maßnahmen gehen über Formalitäten hinaus – sie schützen Daten wirklich. Wir helfen Ihnen, Datenschutz zur gelebten Praxis zu machen, die Ihre Compliance sichert und gleichzeitig die Privatsphäre Ihrer Kunden und Mitarbeitenden respektiert. Welche Pflichten die DSGVO Ihnen konkret auferlegt, haben wir in unserem DSGVO-Wegweiser verständlich zusammengefasst.
Handy mit Diagramm
Effiziente Umsetzung ohne Reibungsverluste
Wir integrieren Datenschutz reibungslos in Ihre bestehenden Abläufe. Ohne unnötige Bürokratie, mit Fokus auf das Wesentliche – so bleibt Ihr Betrieb effizient und flexibel.
Bedarfsgerecht – genau das, was Sie brauchen
Kein Aktionismus, keine Standardlösungen. Wir analysieren individuell Ihren konkreten Bedarf und entwickeln passgenaue Konzepte. Sie erhalten exakt die Maßnahmen, die notwendig sind – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Person arbeitet an einem Quell-Code
Ihr externer Datenschutzbeauftragter – Kompetenz auf Abruf
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt tiefgehende Expertise direkt in Ihr Unternehmen – ohne interne Ressourcen zu binden. Er sorgt für rechtskonforme Prozesse, erhöht das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeitenden und reduziert datenschutzbezogene Risiken nachhaltig.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter – maximale Entlastung für Ihre Organisation
Wir übernehmen für Behörden und öffentliche Stellen die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO und § 5 BDSG – und entlasten Ihre Organisation bei der rechtssicheren Umsetzung des Datenschutzes. 

Verlässliche Partnerschaft für nachhaltigen Datenschutz

Mit uns gewinnen Sie einen Partner aus der Region, der Datenschutz pragmatisch umsetzt, statt Papier zu produzieren: ein fester Ansprechpartner, klare Empfehlungen, kurze Wege. Seit über 18 Jahren betreuen wir kleine und mittelständische Unternehmen rund um Rottweil, Villingen-Schwenningen und Schramberg – wir wissen, wie viel Datenschutz ein Betrieb dieser Größe wirklich braucht.

Und weil Datenschutz seine Wirkung erst zusammen mit Informationssicherheit entfaltet, denken wir beides zusammen: Auf Wunsch bauen wir Ihnen ein Managementsystem nach ISO 27001 auf – nach demselben Standard, nach dem wir selbst zertifiziert sind – und prüfen mit Penetrationstests und Phishing-Simulationen, ob Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen in der Praxis halten, was sie auf dem Papier versprechen.
Leopold Netzwerke GmbH Logo

Das übernehmen wir als Ihr Datenschutzbeauftragter

Die DSGVO definiert die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in den Artikeln 38 und 39 – wir füllen sie in der Praxis aus:
  • Frühzeitige Einbindung in alle Datenschutzfragen Ihres Unternehmens (Art. 38 Abs. 1 DSGVO)
  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiters (Art. 39 Abs. 1 lit. a DSGVO)
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO)
  • Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeitenden (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO)
  • Beratung und Überwachung der Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 39 Abs. 1 lit. c DSGVO)
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Anlaufstelle für sie (Art. 39 Abs. 1 lit. d und e DSGVO)
  • Ansprechpartner für betroffene Personen in allen Fragen der Datenverarbeitung (Art. 38 Abs. 4 DSGVO)
  • Laufende Fortbildung – wir halten unser Fachwissen aktuell (Art. 38 Abs. 2 DSGVO)

Insight Leopold
Unser Technik-Blog

In unserem Technik-Blog informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen aus IT-Sicherheit, Software und Infrastruktur.
Zur Themenwelt