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Leopold Netzwerke
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Datenschutz

EU-DSGVO – Europaweit einheitlich einklagbar

Die EU-Kommission vereinheitlicht mit der ab 25.05.2018 allein gültigen EUDatenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) den Datenschutz und will dadurch innerhalb der EU mehr Rechtssicherheit schaffen. Mit dieser neuen DSGVO wird der Datenschutz im unternehmerischen Bereich grundsätzlich neu geregelt, das bis Mai 2018 noch in Übergangsfrist gültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgelöst. Bestimmte Aspekte des Datenschutzes wie (strengere) Regeln zur Berufung des Datenschutzbeauftragten dürfen über sogenannte Öffnungsklauseln der Verordnung weiter vom nationalen Gesetzgeber, also durch das BDSG oder einem Nachfolgegesetz, geregelt werden.

In den neuen EU-DSGVO wird grundsätzlich geregelt:

  • Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
  • Rechte der Betroffenen
  • Pflichten der Verantwortlichen

Weiterhin werden die schon bestehenden Verbraucherrechte erweitert und ergänzt, hinzu kommt z.B. das Recht auf Datenportabilität und Datenlöschung.

Die Bußgelder bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht hat sich drastisch verändert: Jetzt sind 10 bis 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes vorgesehen.

Es besteht dringend Handlungsbedarf, falls sie eine der folgenden Fragen nicht mit „JA“ beantworten

  • Arbeiten Sie mit personenbezogenen Daten (z.B. Personalwesen, Buchhaltung)?
  • Dokumentieren Sie ihre Verfahren zur Datenverarbeitung?
  • Beachten Sie bei der Datenerhebung, -Verarbeitung oder -Nutzung die Grundsätze der Datenvermeidung und -sparsamkeit?
  • Sind die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Personen mit den besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut?
  • Werden die Rechte von Betroffenen hinsichtlich der gespeicherten personenbezogenen Daten gewahrt und gibt es einen Krisenplan für den Verlust der Daten?
  • Werden wirksame technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten dauerhaft umgesetzt, auch im Bezug auf etwaige Cloud-Dienstleistungen?
  • Kennen Sie die Pflichten, die sich aus dem Datenschutzrecht für unternehmen ergeben?

Ist Ihr Unternehmen bereit für den neuen EU-Datenschutz?

Nutzen Sie unser Datenschutz Angebot und vereinbaren Sie einen Termin unter der +49 (0) 741 348 543 0. Wir rufen sie auch gerne zurück.

Unser Datenschutz Angebot

  • Erstberatung
  • Analyse
  • Stellung des externen Datenschutzbeauftragten
  • Erstellung und Pflege des Prozessverzeichnisses
  • Erstellung einer unternehmensweiten, einheitlichen Datenschutzleitlinie
  • Konzeption der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben
  • Audits der datenschutzbezogenen Maßnahmen und Infrastruktur
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich der Erfordernisse des Datenschutzrechtes im Arbeitsalltag

 

Ihr Vorteil: Berufen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB), erhalten Sie über diesen kostenlose und verbindliche Beratung durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden – diese Beratung steht Unternehmen ohne DSB nicht zur Verfügung.

Unsere Dienstleistung – Ihr Vorteil

Ersetzen interne Fortbildungen und Folgekosten durch fixe, vertraglich festgelegte Kosten.

Besserer Datenschutz durch unsere neutrale, unabhängige Position.

Regulär Angestellte haben neben ihren Kernaufgaben keinen weiteren Zeitaufwand.

Risikominimierung: Haftungsfälle fallen nicht unter die beschränkte Arbeitnehmerhaftung.